Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1 Titel der Veranstaltung: Sivita(l) Die Messe für Schul- und Alternativmedizin

2 Ausstellungsbereiche: Als Aussteller kann zugelassen werden, wer einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist: Naturwissenschaftliche Medizin, Naturheilkunde, Medizintechnik, Medicalprodukte, Dentalprodukte, Wissenschaft und Forschung, Vorsorge und Rehabilitation, Psychosoziale Versorgung, Urlaub und Gesundheit, Arbeit und Gesundheit, Sport und Gesundheit, Gesunde Ernährung, Naturkosmetik, Wellness, Fitness und Vitalität, Kur- und Gesundheitszentren, Gesundheit im Alter, Ökologie und Umweltmedizin, Therapie, Pharma, gesundheitsbezogenes Wohnen, Textilien, Gartengestaltung, Gartenaccesoires.

3 Veranstalter: creativ, Bergstr. 65 a, 53604 Bad Honnef

4 Messedauer und Öffnungszeiten: Samstag/Sonntag im Frühsommer 2022 jeweils von 10 h bis 18 h

Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt auf dem vom Veranstalter vorgegebenen Formblatt unter gleichzeitiger ausdrücklicher Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass seine Anschrift für Werbemaßnahmen an die regionale und überregionale Presse weitergegeben und im Internet auf der website www.messe-sivital.de veröffentlich werden kann. Anderslautende Bedingungen des Ausstellers werden nicht zum Vertragsinhalt, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ebenso wenig bleiben in den Anmeldungen evtl. seitens des Ausstellers gemachte Vorbehalte, Bedingungen etc. nicht berücksichtigt, sie gelten als nicht geschrieben. Ein Konkurrenzausschluss wird grundsätzlich nicht zugestanden. Die Anmeldung ist bindend: bis zur Zulassung kann der Aussteller von seiner Anmeldung zurücktreten, er hat jedoch 30 % des in der Anmeldung enthaltenen Gesamtbetrages als Rücktrittsgebühr pauschal zu zahlen.

6 Zulassung / Standbestätigung / Kündigung: Grundsätzlich kann nur ein Aussteller zugelassen werden, dessen Ausstellungsprogramm den Ausstellungsbereichen der Messe entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Über die Zulassung des Ausstellers und der Ausstellungsstücke entscheidet der Veranstalter. Waren, die in der Zulassung nicht aufgeführt sind dürfen nicht beworben werden, bei Verstoß hiergegen können die Werbevorlagen durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Die Zulassung als Aussteller wird seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt und ist nur für den darin ausdrücklich genannten Aussteller gültig. Mit der Zulassung tritt der Ausstellungsvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller in Kraft. Nach der Zulassung ist eine Kündigung durch den Aussteller grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Aussteller ist nicht zu einer Abtretung/Übertragung seiner ihm aus dem Vertrag erwachsenen Rechte befugt. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde das Vertragsverhältnis zu kündigen und trotz Zulassung dem Aussteller die Präsentation zu untersagen. Das gilt auch, wenn der Aussteller die Zulassung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hat bzw. seinen finanziellen Verpflichtungen dem Veranstalter gegenüber nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder über das Vermögen des Ausstellers das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt worden ist, worüber der Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten hat. Weiterhin kann der Veranstalter kündigen, wenn der Aussteller ungenehmigt seinen Stand ganz oder teilweise an Dritte überlässt, trotz Abmahnung unzulässige Werbemaßnahmen vornimmt, und sonstigen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Der in der Anmeldung enthaltene Gesamtbetrag bleibt in jedem Falle, so auch bei einer Kündigung des Veranstalters, ohne Abzug zahlbar. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens des Veranstalters bleibt vorbehalten. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine anderweitige Verwendung der evtl. nicht genutzten Flächen Sorge zu tragen. Die Belegung von nicht genutzten Flächen seitens des Veranstalters, auch sofern eine Weitergabe an andere Aussteller erfolgt, und selbst wenn solches nicht nur zur Wahrung des Gesamtbildes der Messe geschieht, führt im Hinblick auf den erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand des Veranstalters nicht zur Entbindung, auch nicht teilweise, des Ausstellers von der Zahlungsverpflichtung. Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Bombendrohung, Erklärung des Kriegszustandes, Katastrophen, polizeiliche empfohlene Absagen aus sicherheitstechnischen Gründen, Ausfall der Technik durch höhere Gewalt bzw. Umstände, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat o.ä.) ist der Veranstalter berechtigt die Messe zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder ganz oder teilweise zu schließen oder gänzlich abzusagen. Der Aussteller hat, wie auch ansonsten in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, lediglich Anspruch auf Rückerstattung in Höhe von max. 75 % des von ihm gezahlten Betrages. Der Veranstalter kann bis zu 25 % des vom Aussteller gezahlten bzw. zu zahlenden Betrages für allgemeinen Kostenersatz in Anspruch nehmen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.

7 Zahlungsbedingungen: Sämtliche angegebenen Beträge verstehen sich jeweils zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger lokaler Steuern und Gebühren. Die Teilnahmegebühren werden in 2 Anteilen zu jeweils 50% in Rechnung gestellt. Die 1. Rechnung wird nach Anmeldung verschickt und ist sofort zu begleichen. Die Restsumme ist 14 Tage vor Messebeginn fällig und ohne Abzug zahlbar. Sollte der gesamte Rechnungsbetrag drei Werktage vor Veranstaltung nicht beglichen sein, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Messe auszuschließen.

8 Gewerbliche Schutzrechte Der Aussteller hat alle gewerblichen Schutzrechte zu beachten, insbesondere ev. diesbezüglich notwendige Genehmigungen einzuholen und anfallenden Gebühren – z.B. GEMA – rechtzeitig zu bezahlen.

9 Haftung/Versicherung des Ausstellers Der Aussteller haftet auch ohne Verschulden für sämtliche Schäden, die er selber, seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen/Firmen sowie seine Besucher verursachen.

10 Haftung des Veranstalters Soweit gesetzlich zulässig, gilt folgen des: Der Veranstalter haftet generell nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Er haftet auch nicht bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um die Verletzung von Hauptpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten handelt, es sei denn, dieser Erfüllungsgehilfe ist nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgewählt worden. Sollte dennoch eine Haftung des Veranstalters gegeben sein, so ist diese der Höhe nach beschränkt auf das Zehnfache des vom Aussteller für die Teilnahme an der Messe gezahlten Entgeltes. In jedem Falle ist der Aussteller nicht mehr zu leisten verpflichtet, als die von ihm abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt.

11 Verfall/Verjährung Sofern vom Veranstalter nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, müssen alle gegen den Veranstalter gerichteten Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einem Monat nach Kenntnis des Ausstellers schriftlich und detailliert angemeldet werden, ansonsten verfallen sie. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monates, in den der Schlusstag der Messe fällt.

12 Gerichtsstand Alle Vereinbarungen, insbesondere auch Einzel- bzw. Sondergenehmigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der Schriftform. Darüber hinaus gilt bei Verletzung der Teilnahmebedingungen durch den Aussteller eine Vertragsstrafe von 500 Euro als vereinbart. Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Bonn; der Veranstalter ist berechtigt den Aussteller auch an seinem Sitz zu verklagen. Es gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Die evtl. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der diesbezüglichen Bedingungen gekannt hätten.

Veranstalter: creativ, Bergstr. 65 a, 53604 Bad Honnef Tel.: 0 22 24 / 96 00 5-23, Fax: 0 22 24 / 96 00 5-20